Was macht ein Makler und
wer bezahlt ihn ? |
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In der Regel ist der Verkauf
einer Immobilie für die meisten Menschen eine recht seltene
Angelegenheit und findet |
oftmals im fortgeschrittenen
Alter statt, wenn nicht gerade bestimmte Lebenssituationen zum Verkauf
zwingen. |
Steht man vor einem Verkauf, gibt es dann oft viele kluge
Ratschläge von dritten Personen, die einem helfen wollen. |
Aber die Fragen sind dann immer dieselben, deren Antworten ein
Makler natürlich kennt: |
- Welche Unterlagen benötige ich alles für den Verkauf? |
- Wie komme ich zu dem richtigen Energieausweis? |
- Wie bereinige ich noch ungeklärte Eigentumsverhältnisse,
vorhandene Dienstbarkeiten und Kredite? |
- Welchen Kaufpreis setze ich an, um ein maximales Ergebnis zu
erzielen? Benötige ich einen Gutachter? |
- Wie finde ich die richtigen Käufer? Wie führe ich
Besichtigungen durch? |
- Woher weiß ich, ob der Interessent das Haus auch bezahlen kann?
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- Bin ich standhaft genug, wenn es im Gespräch um den Kaufpreis
geht? |
- Wie muss ein korrekter notarieller Kaufvertrag aussehen, damit
ich als Verkäufer zu meinem Geld komme? |
- Wann und wie übergebe ich mein Haus an den Käufer? Was muss
davor alles geklärt sein? |
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Natürlich gibt es auch unter Maklern sogenannte "schwarze Schafe"
(wie überall) und der Beruf ist leider nicht |
geschützt. Ein qualifizierter und langjährig erfahrener Makler
wird einen Verkaufsauftrag jedoch gewissenhaft |
abarbeiten, schon aus eigenem Interesse. Schließlich will er ja
weitermachen und benötigt dafür positive Werbung. |
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Wer bezahlt den Makler? |
Die Bezahlung des Maklers war und ist immer wieder ein Thema in
der Politik und damit auch in der Öffentlichkeit. |
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2015 Entlastung der Wohnungssuchenden, der Mieter |
Anhand steigender Wohnungsmieten verfolgte die Politik die
Absicht, die Belastungen für die Mieter zu mindern. |
Dabei ging es dann nicht nur
um die Miethöhen, sondern auch um das Prozedere der Anmietung. Bisher
war es |
üblich, dass der Vermieter
einen Makler beauftragte zur Mietersuche. Der Mieter musste dann den
Makler bezahlen. |
Im
"Mietrechtsnovellierungsgesetz" vom 21.4.2015 wurde dann festgeschrieben,
dass derjenige, der den Makler |
beauftragt, auch bezahlen muss.
Das sogenannte Bestellerprinzip. Besteller kann sowohl der Vermieter,
als auch der |
der Mieter sein, wenn er z.B. einen Makler beauftragt, eine
Wohnung für ihn zu suchen. Diese gesetzliche Vorschrift |
behandelt im Falle des Maklers ausschließlich die
Wohnungsvermietung. |
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2020 Entlastung der Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäuser |
Der Immobilienverkauf war davon bisher nicht betroffen.
Angesichts steigender Immobilienpreise wurde das |
Bestellerprinzip wieder Thema. Die Handhabung der Maklergebühren
war in den einzelnen Bundesländern unter- |
schiedlich geregelt. Mal bezahlte der Käufer den Makler, mal der
Verkäufer und mal beide aufgeteilt. |
Am 23.12.2020 tritt das "Gesetz über die Verteilung der
Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über |
Wohnungen und Einfamilienhäuser" vom 20.6.2020 in Kraft.
Rückgreifend auf das Bürgerliche Gesetzbuch wurden |
darin entsprechende rechtliche Regelungen geändert. Damit ist
bundeseinheitlich geregelt, dass die Maklerkosten |
maximal hälftig dem Käufer in Rechnung gestellt werden können
beim Kauf einer Wohnung oder eines |
Einfamilienhauses. |
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Die Verteilung der Maklerkosten ist damit jetzt unterschiedlich
geregelt: |
- bei der Wohnungsvermietung, |
- beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäuser, |
- beim Verkauf anderer Immobilien. (Hier sogar noch
unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern.) |
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keine erschöpfenden Ausführungen |
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23.12.2020 |
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