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Was macht ein Makler und wer bezahlt ihn ?
 
In der Regel ist der Verkauf einer Immobilie für die meisten Menschen eine recht seltene Angelegenheit und findet
oftmals im fortgeschrittenen Alter statt, wenn nicht gerade bestimmte Lebenssituationen zum Verkauf zwingen.
Steht man vor einem Verkauf, gibt es dann oft viele kluge Ratschläge von dritten Personen, die einem helfen wollen.
Aber die Fragen sind dann immer dieselben, deren Antworten ein Makler natürlich kennt:
- Welche Unterlagen benötige ich alles für den Verkauf?
- Wie komme ich zu dem richtigen Energieausweis? 
- Wie bereinige ich noch ungeklärte Eigentumsverhältnisse, vorhandene Dienstbarkeiten und Kredite?
- Welchen Kaufpreis setze ich an, um ein maximales Ergebnis zu erzielen? Benötige ich einen Gutachter?
- Wie finde ich die richtigen Käufer? Wie führe ich Besichtigungen durch?
- Woher weiß ich, ob der Interessent das Haus auch bezahlen kann? 
- Bin ich standhaft genug, wenn es im Gespräch um den Kaufpreis geht? 
- Wie muss ein korrekter notarieller Kaufvertrag aussehen, damit ich als Verkäufer zu meinem Geld komme?
- Wann und wie übergebe ich mein Haus an den Käufer? Was muss davor alles geklärt sein?
 
Natürlich gibt es auch unter Maklern sogenannte "schwarze Schafe" (wie überall) und der Beruf ist leider nicht  
geschützt. Ein qualifizierter und langjährig erfahrener Makler wird einen Verkaufsauftrag jedoch gewissenhaft
abarbeiten, schon aus eigenem Interesse. Schließlich will er ja weitermachen und benötigt dafür positive Werbung.
 
Wer bezahlt den Makler?
Die Bezahlung des Maklers war und ist immer wieder ein Thema in der Politik und damit auch in der Öffentlichkeit.
 
2015 Entlastung der Wohnungssuchenden, der Mieter
Anhand steigender Wohnungsmieten verfolgte die Politik die Absicht, die Belastungen für die Mieter zu mindern.
Dabei ging es dann nicht nur um die Miethöhen, sondern auch um das Prozedere der Anmietung. Bisher war es  
üblich, dass der Vermieter einen Makler beauftragte zur Mietersuche. Der Mieter musste dann den Makler bezahlen.
Im "Mietrechtsnovellierungsgesetz" vom 21.4.2015 wurde dann festgeschrieben, dass derjenige, der den Makler  
beauftragt, auch bezahlen muss. Das sogenannte Bestellerprinzip. Besteller kann sowohl der Vermieter, als auch der  
der Mieter sein, wenn er z.B. einen Makler beauftragt, eine Wohnung für ihn zu suchen. Diese gesetzliche Vorschrift  
behandelt im Falle des Maklers ausschließlich die Wohnungsvermietung.
 
2020 Entlastung der Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäuser
Der Immobilienverkauf war davon bisher nicht betroffen. Angesichts steigender Immobilienpreise wurde das 
Bestellerprinzip wieder Thema. Die Handhabung der Maklergebühren war in den einzelnen Bundesländern unter-
schiedlich geregelt. Mal bezahlte der Käufer den Makler, mal der Verkäufer und mal beide aufgeteilt. 
Am 23.12.2020 tritt das "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über   
Wohnungen und Einfamilienhäuser" vom 20.6.2020 in Kraft. Rückgreifend auf das Bürgerliche Gesetzbuch wurden
darin entsprechende rechtliche Regelungen geändert. Damit ist bundeseinheitlich geregelt, dass die Maklerkosten
maximal hälftig dem Käufer in Rechnung gestellt werden können beim Kauf einer Wohnung oder eines
Einfamilienhauses.
 
Die Verteilung der Maklerkosten ist damit jetzt unterschiedlich geregelt:
- bei der Wohnungsvermietung,
- beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäuser,
- beim Verkauf anderer Immobilien. (Hier sogar noch unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern.)
 
keine erschöpfenden Ausführungen
 
23.12.2020